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BayObLG (BReg 2 Z 38/90) | Datum: 23.05.1990
c. »Da die Form- und Fristvorschriften für die Einlegung der sofortigen Beschwerde gewahrt waren, hängt die Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde zum LG und damit die Begründetheit der sofortigen weiteren Beschwerde [...]